Allgemeine Versicherungsbedingungen REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG
Kapitel 1 - Unsere Versicherung
1. Grundsätze der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV)
Im Falle einer Reisestornierung fallen Stornokosten in Höhe des kompletten oder anteiligen Reisepreises an. Die Stornokosten werden von Ihnen getragen und sind abhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung.
Je näher der Anreisetermin liegt, desto höher sind diese Kosten. Die Stornokosten werden anhand einer Stornostaffeltabelle berechnet, die Sie in unseren AGBs nachlesen können.
Mit dem Abschluss unserer RRV erstatten wir Ihnen die entstehenden Stornokosten, wenn Sie vor Reiseantritt aus einem versicherungsgültigen Grund Ihre Reise stornieren. Bei Stornierung eines Ferienhauses bzw. einer Ferienwohnung greift unsere Versicherung nur, wenn das Haus anschließend wieder verfügbar ist (nicht bei Stornierung einer einzelnen Person bzw. einem Teil der Gruppe).
Hinweis: Alle touristischen Leistungen, die von der RRV gedeckt werden, müssen zur gleichen Reise gehören und über den gleichen Veranstalter gebucht worden sein, unabhängig davon, ob sie in einen oder mehreren Vorgängen gebucht wurden. Alle Leistungen müssen an dem vom Veranstalter angegebenen Anreisetag beginnen.
Kapitel 2 - Versicherungsschutz
2.1 Unsere Versicherung greift, wenn Sie Ihre Reise aus einem oder mehreren der folgenden Gründe stornieren müssen:
a) schwere Erkrankung, schwerer Unfall sowie die daraus entstehenden Folgen, Verschlimmerung einer Krankheit oder Unfall, die vor Reisebuchung schon bestand
b) eigener Tod, Tod des Partners, der Kinder oder Eltern
c) Tod von Geschwistern, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern
d) Tod ihrer Arbeitsvertreter
e) Tod der Person, die sich um die Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder oder im gleichen Haushalt lebenden, behinderten Personen kümmern sollte.2.1.1 Sie sind in der Nachweispflicht, damit die Versicherung greift. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Anspruch auf Kostenerstattung abzulehnen, wenn nach ärztlicher Prüfung, die von Ihnen angegebenen Informationen, nicht wahrheitsgemäß sind.
2.2 Probleme in der Schwangerschaft
2.3 Erheblicher Schaden am Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz der versicherten Person (mehr als 50%) infolge von Feuer, Wasserschaden, Einbruch oder Elementarereignissen, die Ihre Anwesenheit am Anreisetag erfordern, um das Objekt zu schützen oder bestimmte administrative Maßnahmen zu treffen.
2.4 Erheblicher Schaden am Fahrzeug ab 48 Std. vor Anreise, so dass das Fahrzeug nicht mehr für die Fahrt zum Urlaubsziel genutzt werden kann.
2.5 Betriebsbedingter Kündigung von Ihnen oder Ihrem Partner, wenn diese nicht am Tag der Reisebuchung bzw. Versicherungsabschlusses bekannt war.
2.6 Antritt einer Arbeitsstelle oder eines bezahlten Praktikums vor oder während des Reisezeitraumes, sofern Sie arbeitslos gemeldet waren, es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder Vertragserneuerung und nicht um einen von einer Zeitarbeitsfirma vermittelten Job handelt.
2.7 Kurzfristige Urlaubssperre durch den Arbeitsgeber.Die Versicherung greift bei Angestellten mit Ausnahme von freien Berufen, Geschäftsführern oder gesetzlichen Vertretern einer Firma. Der Urlaub muss vor Buchung der Reise vom Arbeitgeber genehmigt worden sein. Die Versicherung greift für den Versicherten und die Mitversicherten bei einer Stornierung zwischen 30 Tage und 1 Tag vor Reiseantritt. Selbstbehalt: 25%
2.8 Vom Arbeitsgeber, nicht disziplinarisch veranlasster Arbeitsortwechsel, der Ihren Umzug im Zeitraum der Reise oder 8 Tage vor der Reise rechtfertigt, sofern dieser Standortwechsel nicht am Tag der Reisebuchung bzw. bei Abschluss der Versicherung bekannt war.
2.9 Kurzfristige Einladung zu einem Adoptionstermin während des versicherten Reisezeitraums, sofern dieser Termin nicht am Tag der Reisebuchung bzw. bei Abschluss der Versicherung bekannt war.
2.10 Stornierung aus einem der oben genannten Ereignisse, die auf einen der Mitversicherten zutreffen.
Kapitel 3 - Höhe der Erstattung
3.1 Die Erstattung kann auf keinen Fall höher sein, als die vom Veranstalter laut Stornostaffel in Rechnung gestellten
Stornokosten und auch nicht höher, als der in den AGB angegebene Höchstbetrag.
3.2 Wir erstatten Ihnen die Stornokosten anhand der Stornostaffel des Veranstalters. Die Kostenübernahme reduziert sich auf den Betrag, der laut Stornostaffel des Veranstalters in Rechnung gestellt worden wäre, hätten Sie innerhalb 48 Std. nach Eintreten der Ereignisse, Ihre Reise beim Veranstalter storniert.
3.3 Ein Selbstbehalt von 40,00 € wird von dem zu erstattenden Betrag abgezogen.
Kapitel 4 – Abschlussfrist
4.1 Die RRV muss am Tag der Reisebuchung bei TravelHorizon BV gebucht werden oder spätestens vor Entstehung von Stornokosten (siehe Stornostaffel in den AGB des Veranstalters).
4.2 Die Versicherung gilt ab dem Buchungstag oder ab dem ersten Tag, an dem laut Stornostaffel Storno-kosten anfallen würden.
4.3 Die RRV kann für dieselbe Reise nicht mit anderen Versicherungen kombiniert werden.
Kapitel 5 – Schadensfall
5.1 Sie müssen Ihren Reiseveranstalter schnellstmöglich schriftlich informieren, sobald ein Ereignis entsteht das die Reiseteilnahme verhindert. Informationspflicht innerhalb von 48 Std.!Kapitel 6 - Wann greift die Versicherung nicht
Servicestelle des Reiseveranstalters (mit Empfangsbestätigung):
Fax: +33 (0) 4 42 970 980
e-Mail: service_client@travelhorizon.com
HINWEIS: Sollten Sie uns erst nach Ablauf der 48 Std. über Ihre Stornierung informieren, übernehmen wir lediglich die Stornokosten, die am Tag des Ereignisses laut Stornostaffel galten. Den Differenzbetrag müssen Sie selbst übernehmen.
5.2 Sie müssen uns über die Gründe des Stornos innerhalb von 5 Tagen, nach Weitergabe der Information an den Reiseveranstalter, schriftlich (ggf. mit offiziellen Bestätigungen, ärztl. Attest u.a.) informieren (unvorhersehbare Gründe ausgenommen).
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 09:30 bis 20:00 Uhr und am Samstag von 09:30 bis 18:30 Uhr telefonisch unter:01805-010208 (14 Ct./Min.) oder +33 (0) 4 429 723 70
Adresse:
SERVICE CLIENT/ Kundenbetreuung
TravelHorizon Group
Wildenborch 2
1112 XB Diemen
NiederlandeWir werden Ihnen die nötigen Informationen geben, die Sie brauchen, um den Schaden zu melden.
Sollten Sie Ihre Reise aus Krankheitsgründen stornieren, dann braucht unser Arzt alle medizinischen Informationen bzw. Unterlagen.
6.1 Krankheiten und Unfälle, die schon bekannt waren oder behandelt wurden, die sich verschlimmert haben oder einen Aufenthalt im Krankenhaus zwischen dem Zeitpunkt der Reisebuchung und des Abschlusses der RRV verursacht haben.
6.2 Schwangerschaften (ausgenommen unvorhersehbare Komplikationen), Abtreibung aus eigenem Willen, Geburt, künstliche Befruchtung und deren Folgen.
6.3 Das Versäumen von Impfungen.
6.4 Bei allen medizinischen Ereignissen, die psychische, psychologische oder psychiatrische Symptome als Ursache haben, sowie Krankenhausaufenthalte, die 5 aufeinanderfolgende Tage nach Abschluss der Versicherung übersteigen.
6.5 Unfälle, die durch die Ausübung von Motorsport (Auto, Motorrad und alle motorisierten Fahrzeuge) und Flugsport (Paragliding, Fallschirmspringen, Segelflug etc. ) entstanden sind.
6.6 Epidemien, Luftverschmutzung, Naturkatastrophen sowie deren Folgen.
6.7 Bei laufenden Strafverfahren gegen Sie.